In der heutigen Zeit werden E-Shishas immer beliebter, jedoch stellt sich oft die Frage: Darf man E-Shisha mit ins Flugzeug nehmen? Diese Frage ist für viele Reisende von Interesse, vor allem für diejenigen, die auf Reisen nicht auf das Dampfen verzichten möchten. In diesem Artikel werden wir tiefer in die Richtlinien, Vorschriften und Tipps eintauchen, die bei der Mitnahme von E-Shishas in Flugzeugen zu beachten sind.
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Allgemeine Bestimmungen für E-Shishas im Flugzeug
Die meisten Fluggesellschaften erlauben das Mitführen von E-Shishas, jedoch nur im Handgepäck. Die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist in der Regel nicht gestattet. Der Grund dafür liegt in den Lithium-Ionen-Batterien, die bei unsachgemäßer Handhabung ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Es ist wichtig, dies im Hinterkopf zu behalten, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.
Was sollten Sie zusätzlich beachten?
Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass die E-Shisha ausgeschaltet ist, um versehentliches Einschalten zu vermeiden. Eine geeignete Schutzhülle ist ebenfalls empfehlenswert, um die E-Shisha während des Transports zu schützen.
Vorschriften für Flüssigkeiten
Die Regeln für Flüssigkeiten im Flugzeug gelten natürlich auch für E-Shishas. Das bedeutet, dass E-Liquids in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mitgeführt werden dürfen. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zudem in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden, der maximal 1 Liter fassen darf. Beachten Sie, dass einige Länder spezifische Regelungen haben können, was die Mitnahme von E-Liquids betrifft.
Verwendung von E-Shishas an Bord
Es ist wichtig zu wissen, dass das Verwenden oder Laden von E-Shishas an Bord der meisten Flugzeuge strengstens verboten ist. Die Einschränkungen sind Teil der allgemeinen Rauchverbote, die an Bord von Flugzeugen durchgesetzt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln drohen empfindliche Strafen oder sogar das Verbot der Fluggesellschaft, zukünftig mit ihnen zu reisen.
Zusammenfassend ist es entscheidend, sich vor der Reise über die spezifischen Richtlinien Ihrer gewählten Fluggesellschaft zu informieren. Auch wenn die oben erwähnten Regeln relativ allgemein gehalten sind, können sich die Vorschriften von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterscheiden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich E-Shisha im aufgegebenen Gepäck mitführen?
Nein, E-Shishas dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Sie sollten immer im Handgepäck mitgeführt werden.
2. Was passiert, wenn ich die E-Shisha an Bord benutze?
Das Benutzen von E-Shishas an Bord eines Flugzeugs ist nicht erlaubt. Bei Missachtung können Strafen verhängt werden, und es kann auch Auswirkungen auf zukünftige Flüge mit der Fluggesellschaft haben.
3. Gibt es spezielle Regelungen für E-Liquids?
Ja, E-Liquids müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml in einem transparenten Beutel mitgeführt werden.
Ein abschließender Tipp: Überprüfen Sie immer die spezifischen Vorschriften der Länder, die Sie besuchen oder durch die Sie reisen, da diese zusätzliche Einschränkungen aufweisen können.